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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für das Küsten-Shuttle

Teil A – Privatkunden (B2C)

1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Beförderungsleistungen der Küsten-Shuttle, Dänholmstraße 13a, 18439 Stralsund (nachfolgend „Anbieter“), gegenüber Privatkunden.

(2) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Vertragsabschluss

(1) Der Beförderungsvertrag kommt durch die Annahme einer Buchung des Kunden durch den Anbieter zustande.

(2) Die Buchung kann telefonisch, per E-Mail, online über die Website oder über sonstige vom Anbieter bereitgestellte Kommunikationswege erfolgen.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, bei der Buchung vollständige und richtige Angaben zu machen.

3. Widerrufsrecht

(1) Ein gesetzliches Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB besteht bei Beförderungsverträgen, die die Beförderung von Personen zu einem bestimmten Termin oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zum Gegenstand haben, nicht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).

(2) Ein Widerruf des Vertrages durch den Kunden ist daher ausgeschlossen. Es gelten ausschließlich die Stornierungsregelungen nach Ziffer 4.

4. Stornierung / Rücktritt des Kunden

(1) Der Kunde kann von der Fahrt zurücktreten. Der Rücktritt ist dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.

(2) Im Falle des Rücktritts fallen folgende Stornogebühren an:

  • bis 24 Stunden vor Fahrtbeginn: kostenfrei
  • 24 bis 12 Stunden vor Fahrtbeginn: 50 % des vereinbarten Fahrpreises
  • 12 bis 6 Stunden vor Fahrtbeginn: 75 % des vereinbarten Fahrpreises
  • weniger als 12 Stunden vor Fahrtbeginn oder bei Nichterscheinen: 100 % des vereinbarten Fahrpreises

(3) Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

5. Leistungsumfang und Beförderungsbedingungen

(1) Der Anbieter erbringt Beförderungsleistungen im genehmigten Mietwagenverkehr gemäß § 49 PBefG.

(2) Der Anbieter ist zur Beförderung im Rahmen der erteilten Genehmigung verpflichtet, behält sich jedoch das Recht vor, die Beförderung abzulehnen, wenn:

  • a) der Kunde oder dessen Gepäck eine Gefahr für Sicherheit oder Ordnung darstellt,
  • b) der Kunde alkoholisiert oder unter Drogeneinfluss steht,
  • c) eine Beförderung gesetzlich ausgeschlossen ist (z. B. Gefahrgut).

(3) Wartezeiten, die durch verspätetes Erscheinen des Kunden entstehen, werden ab einer Dauer von 15 Minuten kostenpflichtig berechnet. Der Anbieter ist berechtigt, hierfür pro angefangene Viertelstunde eine Pauschale von 10,00 Euro zu erheben.

(4) Vom Kunden veranlasste Änderungen des Fahrtverlaufs (z. B. zusätzliche Zwischenstopps, verlängerte Pausen oder abweichende Routen) können zu einer Verlängerung der Arbeitszeit und/oder zu zusätzlichen gefahrenen Kilometern führen. Diese werden nach den jeweils gültigen Tarifen von Küsten-Shuttle nachberechnet. Für Wartezeiten werden 10,00 € je angefangene 15 Minuten berechnet.

Bei Fahrten mit einer Dauer von mehr als sechs Stunden ist Küsten-Shuttle berechtigt, zur Einhaltung der gesetzlichen Arbeitszeitvorschriften einen zweiten Fahrer einzusetzen. Hierfür werden 250,00 € je Einsatztag berechnet.

Dauert eine Fahrt länger als sechs Stunden und wird kein zweiter Fahrer eingesetzt, trägt der Kunde die Kosten einer notwendigen Übernachtung des Fahrpersonals. Diese werden pauschal mit 150,00 € pro Nacht und Fahrer berechnet.

6. Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarte Abholzeit einzuhalten.

(2) Der Kunde hat sich so zu verhalten, dass weder das Fahrzeug noch andere Fahrgäste gefährdet oder beeinträchtigt werden.

(3) Für schuldhaft verursachte Schäden am Fahrzeug oder an Ausstattungen haftet der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften.

7. Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise. Sämtliche Preise verstehen sich inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Der Fahrpreis ist unmittelbar nach Fahrtende fällig. Der Anbieter akzeptiert Bar-, Karten- und Onlinezahlungen.

(3) Trinkgelder sind freiwillige Zuwendungen und nicht Bestandteil des Fahrpreises.

8. Haftung

(1) Der Anbieter haftet für Schäden des Kunden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, uneingeschränkt.

(2) Für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet der Anbieter ebenfalls uneingeschränkt.

(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten“) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(4) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

(5) Für mitgeführtes Gepäck haftet der Anbieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Beförderung gefährlicher Güter ist ausgeschlossen.

9. Datenschutz

(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Vertragsabwicklung und im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

(2) Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung, abrufbar unter: www.kuestenshuttle.de/datenschutz.

10. Höhere Gewalt

(1) Kann eine Fahrt aufgrund höherer Gewalt (z. B. Unwetter, Straßensperrungen, Verkehrsunfälle, Streiks) nicht oder nur eingeschränkt durchgeführt werden, haftet der Anbieter nicht für daraus entstehende Schäden.

(2) Bereits gezahlte Entgelte werden in diesem Fall anteilig erstattet.

11. Online-Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr erreichbar ist. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, bietet dies aber im Einzelfall an.

12. Gerichtsstand

Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand am Wohnsitz des Kunden.

13. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Teil B – Firmenkunden / Großaufträge (B2B)

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen dem Anbieter und Geschäftskunden (Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder vergleichbare Auftraggeber).

2. Vertragsabschluss

(1) Großaufträge und Firmenfahrten bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Anbieter.

(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Anbieter rechtzeitig sämtliche relevanten Informationen zur Durchführung der Beförderung zur Verfügung zu stellen (z. B. Teilnehmerlisten, genaue Abholzeiten und -orte).

3. Stornierung

(1) Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag zu stornieren. Es gelten folgende Stornierungsgebühren:

  • bis 7 Tage vor Fahrtbeginn: kostenfrei
  • 7 bis 3 Tage vor Fahrtbeginn: 50 % des Auftragswertes
  • weniger als 3 Tage vor Fahrtbeginn oder Nichterscheinen: 100 % des Auftragswertes

(2) Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

4. Anzahlung und Zahlung

(1) Der Anbieter ist berechtigt, bei Großaufträgen eine Anzahlung bis zu 50 % des Auftragswertes zu verlangen.

(2) Der Restbetrag ist mit Rechnungsstellung sofort, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen, ohne Abzug fällig.

(3) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen (§ 288 BGB).

5. Leistungsumfang und Beförderungsbedingungen

(1) Der Anbieter führt die Beförderung im Rahmen des genehmigten Mietwagenverkehrs gemäß § 49 PBefG durch.

(2) Der Anbieter ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Subunternehmer einzusetzen, sofern diese über die erforderlichen Genehmigungen verfügen und die ordnungsgemäße Durchführung gewährleistet ist.

(3) Wartezeiten, die auf verspätete Bereitstellung von Fahrgästen durch den Auftraggeber zurückzuführen sind, können zusätzlich berechnet werden.

(4) Vom Kunden veranlasste Änderungen des Fahrtverlaufs (z. B. zusätzliche Zwischenstopps, verlängerte Pausen oder abweichende Routen) können zu einer Verlängerung der Arbeitszeit und/oder zu zusätzlichen gefahrenen Kilometern führen. Diese werden nach den jeweils gültigen Tarifen von Küsten-Shuttle nachberechnet. Für Wartezeiten werden 10,00 € je angefangene 15 Minuten berechnet.

Bei Fahrten mit einer Dauer von mehr als sechs Stunden ist Küsten-Shuttle berechtigt, zur Einhaltung der gesetzlichen Arbeitszeitvorschriften einen zweiten Fahrer einzusetzen. Hierfür werden 250,00 € je Einsatztag berechnet.

Dauert eine Fahrt länger als sechs Stunden und wird kein zweiter Fahrer eingesetzt, trägt der Kunde die Kosten einer notwendigen Übernachtung des Fahrpersonals. Diese werden pauschal mit 150,00 € pro Nacht und Fahrer berechnet.

6. Haftung

Die Haftung richtet sich nach den Bestimmungen des Teils A, Ziffer 8.

7. Datenschutz

Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Durchführung des Vertragsverhältnisses.

8. Höhere Gewalt

Kann die Beförderung aufgrund höherer Gewalt nicht oder nur eingeschränkt durchgeführt werden, entfällt die Leistungspflicht des Anbieters. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

9. Gerichtsstand

Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen wird Stralsund als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart (§ 38 ZPO).

10. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.